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Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie zum Unterhaltsbedarf, entwickelt vom Oberlandesgerichtes Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten, sowie dem Deutschen Familiengerichtstag (DFGT).

Sie basiert auf dem Mindestbedarf minderjähriger Kinder und wird regelmäßig ca. alle zwei Jahre weiterentwickelt. Die Düsseldorfer Tabelle hat das Ziel, die Unterhaltsrechtsprechung der Familiengerichte in Bezug auf den Kindesunterhalt zu vereinheitlichen und somit gerechter zu gestalten. Neben dem Tabellenwerk enthält sie auch Anmerkungen und Leitlinien.

Die Leitlinien bestehen aus vier Teilen:

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Mangelfallberechnung
  • Verwandtenunterhalt