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Fachanwalt fĂĽr Familienrecht

Fachanwalt fĂĽr Familienrecht bzw. Fachanwältin fĂĽr Familienrecht ist eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte. Die Ausbildung behandelt diverse spezielle Rechtsgebiete. Inhaltlich geregelt wird dieser Titel durch die in § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete.

In diesen Rechtsgebieten muĂź der Fachanwalt fĂĽr Familienrecht besondere Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung nachweisen. Hier fordert § 5 Satz 1 lit. e FAO den Nachweis von 120 durch den Bewerber bearbeiteten Fällen, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren sein mĂĽssen. Hinzu kommt ein mehrwöchiger Lehrgang sowie schriftliche Leistungskontrollen.

Ausbildungsinhalte sind insbesondere:

  • materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher BezĂĽge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  • internationales Privatrecht im Familienrecht,
  • Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
  • Jährliche Fortbildungen sind vorgeschrieben.

Warum benötige ich eine Fachanwältin für Familienrecht?

Das Familienrecht ist in den letzten Jahrzenten immer komplexer und individueller geworden. Für jeden zugängliche Gesetze werden ergänzt durch Rechtsprechung der Gerichte, die häufig nur in der Fachliteratur zu finden ist. Bei einer Fachanwältin für das Familienrecht, versiert im Tagesgeschäft und durch regelmäßige Pflichtfortbildungen stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung, ist sichergestellt, dass hier optimal Ihre Ansprüche ermittelt und durchgesetzt werden.

Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.