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Trennungsjahr

In der Zeit des Trennungsjahrs sollen die Ehepartner prüfen, ob wirklich alles aus und die Ehe gescheitert ist. Mit dem Trennungsjahr soll sichergestellt werden, dass die Ehepartner die Entscheidung zur Beendigung der Ehe nicht leichtfertig treffen.

Das Trennungsjahr ist Voraussetzung für die Einreichung eines Scheidungsantrags. Es muss ein Jahr vor der Einreichung begonnen haben und somit im Zeitpunkt, wenn die Scheidung eingereicht wird, abgelaufen sein. Ein Scheidungsverfahren soll nicht vorschnell, z.B. nach einem einmaligen Streit, eingeleitet werden können.

Sinn und Zweck des Trennungsjahres ist es, in dieser Zeit den Trennungs- und Scheidungswunsch noch einmal überdenken und überprüfen zu können und gegebenenfalls ein Zurück zur Ehe zu ermöglichen.

Unterbrechen Versöhnungsversuche die Trennungszeit?

Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungsjahr nicht. Dauern sie weniger als 3 bis 6 Monate, haben sie keinen Einfluss auf die die Trennungszeit.

Trennungsunterhalt

Als Trennungsunterhalt wird der Unterhalt bezeichnet, der gemäß § 1361 BGB nach Trennung bis zur Scheidung vom wirtschaftlich stärkeren Ehegatten zu zahlen ist, wenn der andere Ehegatte seinen sich aus den ehelichen Lebensverhältnissen ergebenden Bedarf nicht selbst decken kann.