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Wartezeiten

Nach welchem Zeitablauf kann ich mich scheiden lassen?

Gibt es Wartezeiten? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt wird vom Gesetzgeber davon aus gegangen, dass die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Das Trennungsjahr beginnt entweder bei Auszug eines Ehepartners, oder wenn ein Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung wirklich stattfindet. Voraussetzung hierfür ist eine Aufteilung der Wohnung und eine Trennung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Der Scheidungsantrag kann bereits ein paar Wochen vor dem Ablauf des Trennungsjahrs beim Familiengericht gestellt werden, um keine Zeit zu verlieren.

Was ist Online-Scheidung?

Siehe zum Thema Online-Scheidung.

Was ist Internetscheidung?

Siehe zum Thema Internetscheidung: Online-Scheidung.

Wie geht Online-Scheidung, wie geht das?

Siehe zum Thema Scheidung-Online: Online-Scheidung.

Wechselmodell

Anders als im üblichen Residenzmodell, bei dem die Kinder überwiegend beim betreuenden Elternteil leben und der andere Elternteil nur ein Umgangsrecht hat, betreuen die getrenntlebenden Eltern beim sog. Wechselmodell die Kinder im gleichen Umfang, z.B. im wöchentlichen Wechsel.
Dabei entfällt der zu zahlenden Kindesunterhalt nicht vollständig, sondern der Elternteil mit dem höheren Einkommen hat an den anderen noch einen Ausgleich zu zahlen.

Wohl des Kindes

Kindeswohl ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht, welcher sowohl das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen, als auch seine gesunde Entwicklung meint.
In das Erziehungsrecht der Eltern darf der Staat nur in begründeten Ausnahmefällen eingreifen. Als Maßstab für den Eingriff in das Erziehungsrecht der Sorgeberechtigten dient in der Rechtsprechung die Gefährdung des Kindeswohls.

Im Wesentlichen geht es um die erhebliche seelische oder körperliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen, der einen solchen Eingriff begründen kann. Eine seelische oder körperliche Gefährdung ist z.B. die Vernachlässigung des Minderjährigen, oder ein schädliches Verhalten der Sorgeberechtigten oder Dritter gegenüber dem Minderjährigen.

Besonders heikel ist die Bewertung der Gefährdung des Kindeswohls bei Verfahren, in denen das Sorge- oder Umgangsrecht strittig ist.

Wohnung, gemeinsamene

Was sind die Voraussetzungen für eine Trennung wenn die Eheleute weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung zusammen wohnen?

Im Trennungsjahr muss räumlich, mindestens aber innerhalb der bisherigen Ehewohnung, getrennt gelebt und gewirtschaftet werden. Soweit nicht räumlich durch Auszug eines oder beider Ehegatten getrennt gelebt wird, müssen für ein Getrenntleben die wirtschaftlichen Verhältnisse getrennt sein.

Es müssen getrennte Zimmer bewohnt werden, Bad und Küche müssen wechselweise, nach Möglichkeit nach einem abgestimmten Plan genutzt werden und es sollte keine anderen Gemeinsamkeiten mehr geben. Jeder kocht und wäscht für sich selbst und ist für seine eigenen Dinge allein verantwortlich. Es ist ein Leben wie unter Partnern einer Wohngemeinschaft.

Unterbrechungen, auch zum Versuch einer Versöhnung, schaden nicht.

Wohnort unbekannt

Was ist, wenn ich den Wohnort des Ehepartners nicht kenne?

In diesem Fall muss zunächst alles unternommen werden, um den Wohnort des anderen zu ermitteln. Gelingt dies nicht, kann der Antrag bei dem für Sie zuständigen Gericht eingereicht werden und die Antragsschrift im Wege der sog. öffentlichen Zustellung vorgenommen werden.