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Verfahrenskostenhilfe

Siehe Prozesskostenhilfe.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Wichtige Fragen bei einer Scheidung: Welche Voraussetzungen sind für eine Scheidung erforderlich?

Nach der Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist nach § 1565 BGB für eine Scheidung erforderlich, dass die Ehe gescheitert ist. Die Ehe ist nach der gesetzlichen Regelung gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Nach dem Gesetz wird unwiderlegbar vermutet, dass dies der Fall ist, wenn ein Trennungsjahr abgelaufen ist und beide Ehegatten die Scheidung wollen.

Versorgungsausgleich

Die Rentenansprüche aus Ehe oder Partnerschaft werden bei einer Scheidung geteilt. Dieser Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht bei der Scheidung vom Familiengericht durchzuführen.
In den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind insbesondere Anwartschaften bei folgenden Einrichtungen:

  • gesetzliche Rentenversicherung,
  • Beamtenversorgung,
  • betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes,
  • berufständische Altersversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen),
  • private Lebensversicherungen (Rente oder Kapital).

Abweichende Regelungen können unter bestimmten Voraussetzungen und sofern sie nicht den anderen Ehepartner sittenwidrig benachteiligen, vereinbart werden.

Wie erfolgt der Versorgungsausgleich?

Mit der Scheidung ist von Amts wegen der Versorgungsausgleich, also die Rententeilung, durchzuführen.

Hierzu erhalten Sie und Ihr Ehepartner nachdem der Scheidungsantrag eingereicht wurde ein Formular, in dem Sie sämtliche Versorgungsträger, von denen Sie bei Renteneintritt Renten beziehen werden, benennen. Sie könne dieses Formular hier herunterladen, so dass es bereits mit dem Scheidungsantrag zusammen eingereicht werden kann.

Das Gericht schreibt dann jede der genannten Rentenversicherung an und lässt von diesen errechnen, in welcher Höhe Sie und Ihr Ehepartner während der Ehezeit Rentenanwartschaften erworben haben. Diese werden dann jeweils geteilt und auf den anderen Ehepartner übertragen. Die Trennungszeit wird hierbei auch berücksichtigt.

Das Gericht ordnet im Scheidungsbeschluss die Teilung der ehezeitlichen Anwartschaften an, die Rentenversicherung führen diese Teilung nach der Scheidung durch. Sie selbst müssen hierzu nichts veranlassen. Als Ihre Anwältin prüfe ich die Auskünfte der Rentenversicherung auf Fehler und überprüfe auch die beabsichtigte Durchführung.

Sie können hiervon abweichende Vereinbarungen mit Ihrem Ehepartner treffen, sofern diese nicht den anderen unangemessen benachteiligen. Dies muss in einem notariellen Vertrag erfolgen, kann aber auch im Scheidungstermin geschehen, wenn auch der Ehepartner anwaltlich vertreten ist.