E

Eheschließung

Die Eheschließung, oder auch Heirat genannt, ist nach deutschem Familienrecht das Rechtsgeschäft, durch das eine Ehe begründet wird. Bei der Eheschließung muß ein Standesbeamter anwesend sein. Die Eheschließung ist ein sog. "formbedürftiger Vertrag". Die Willenserklärungen müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Eine Stellvertretung für den Standesbeamten ist unzulässig.

Siehe zu diesem Thema "Familie und Partnerschaft" des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Ehevertrag

In einen Ehevertrag werden bestimmte Regeln für die Ehe festgelegt. Dies vor allem aber für den Fall einer Trennung und Scheidung.

Nach deutschem Recht ist ein Ehevertrag nur wirksam, wenn er durch einen Notar beurkundet wird, denn ein Ehevertrag kann weitreichende Regelungen enthalten. Aus diesem Grund hält der Gesetzgeber die Beratung und anschließende Beurkundung durch einen Notar als unparteiischen Berater für notwendig. Ein Ehevertrag kann vor oder auch während der Ehe geschlossen werden.

Vorrangig werden diese drei großen Themen von einem Ehevertrag geregelt:

Einvernehmliche Scheidung

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn weder über die Voraussetzungen der Scheidung noch über ihre Folgesachen gestritten wird.
Die Verfahren sind geeignet für die sog. Online-Scheidung. Lediglich der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, muss anwaltlich vertreten sein, der andere benötigt nicht zwingend einen eigenen Anwalt.

Einvernehmlichen Scheidung und Scheidungsfolgen

Was sind Scheidungsfolgen?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung streiten sich die Eheleute nicht, sondern sie sind sich über alle Scheidungsfolgen einig. Dies sind in der Regel der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt, Kindesunterhalt, Verteilung des Hausrates, Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Teilung der Konten, der Schulden und des Vermögens.

Entweder gibt es nichts zu regeln, oder es ist schon alles geregelt oder wird noch einvernehmlich geregelt. Bei der einvernehmlichen Scheidung gibt es keinen Streit vor Gericht, es ist deshalb nur ein Anwalt notwendig für den, der die Scheidung einreicht. Einvernehmliche Scheidungen sind schneller aufgrund der fehlenden streitigen Scheidungsfolgen, die das Verfahren verzögern, damit auch günstiger, da hierfür keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Regelmäßig teilen sich bei einer einvernehmlichen Scheidung die Ehepartner die anfallenden Gebühren, so das hierdurch die Kosten reduziert werden.

Elterliche Sorge

Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht und umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung des Kindes in persönlichen und in Vermögensangelegenheiten Umgangssprachlich wird meist vom Sorgerecht gesprochen. Die Inhaber der elterlichen Sorge sind die Eltern und zwar grundsätzlich gemeinsam.

Das BGB unterscheidet hinsichtlich der Ausübung des elterlichen Sorgerechts zwischen Kindern, deren Eltern bei der Geburt verheiratet sind, und Kindern, deren Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sind.